Bauphasen

Ich berate Sie in allen Bauphasen im Land Brandenburg

Zum Kontaktformular

Ein Bauprojekt ist komplex und umfangreich. Er kann in verschiedene Phasen unterteilt werden, die alle unterschiedliche Anforderungen haben. Aus diesem Grund möchte ich Sie gern schon vorab umfangreich und ganzheitlich beraten, sodass Sie perfekt vorbereitet sind.

Rufen Sie mich an, um einen Termin mit mir zu vereinbaren und Ihre Fragen im Voraus zu klären. Ich freue mich auf Sie!

Kontakt

Die Schritte und Phasen eines Baus

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die verschiedenen Phasen im Rahmen eines Objektbaus. Lernen Sie mehr über die jeweiligen Schritte, sodass Sie stets perfekt vorbereitet sind. Sprechen Sie uns an, um einen Termin mit uns zu vereinbaren und Ihr Bauprojekt zu planen.

Rufen Sie uns an

Das Baugrundstück

Ein Baugrundstück erhalten Sie durch den Abschluss eines notariellen Vertrages zum Kauf eines Grundstückes oder durch den Kauf einer noch zu vermessenden Teilfläche aus einem Grundstück. Der Erwerb durch Erbfolge oder einen Schenkungsvertrag ist ebenfalls möglich. Es ist empfehlenswert, sich im Vorfeld bei der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde über die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Baugrundstückes zu informieren.

Die Größe und Art des Bauwerks für die Vermessung in Brandenburg sind in aller Regel dem Bauherren nicht freigestellt. Die Entscheidung wird vielmehr durch vielerlei öffentliche Vorschriften beeinflusst. Informieren Sie sich über die rechtlichen Eigenschaften des Baugrundstücks durch Einsichtnahme in das Grundbuch bzw. beauftragen Sie damit den Notar oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Wir freuen uns, Sie beraten zu dürfen!

Kontakt zu uns

Der Bauantrag

Der Bauantrag erfolgt in einem übersichtlichen Maßstab und vermittelt somit dem Objektplaner einen Eindruck über das Baugrundstück mit all seinen Eigenschaften. Der Bauantrag in Brandenburg wird unter maßgeblicher Mitwirkung des Objektplaners durch den Bauherren bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde in Brandenburg gestellt. Um das Bauvorhaben zu planen und letztlich auf dem Baugrundstück richtig in Lage und Höhe anordnen zu können, erhält der Bauherr bzw. der Objektplaner vom Vermessungsbüro den amtlichen Lageplan. Der amtliche Lageplan enthält u. a. den amtlichen Katasterbestand sowie die planungsrelevante Topographie (Häuser, Wege, Straßen, Bäume etc.).

Sind die mit dem Bauherren abgestimmten Bauzeichnungen fertiggestellt, empfiehlt es sich, dass das Vermessungsbüro das Bauvorhaben in den amtlichen Lageplan einträgt. Dieser amtliche Lageplan ersetzt den Objektplan und wird vom Bauherren, dem Objektplaner und dem Vermessungsbüro unterschrieben.

Kontakt zu uns

Die Bauausführung

Nach Erhalt der Baugenehmigung von der Unteren Bauaufsichtsbehörde in Brandenburg kann mit der Bauausführung begonnen werden. Aufgrund der Kostenintensität der Erdarbeiten ist es zweckmäßig, insbesondere bei Kellerbauten die Baugrube in ihrer Lage und Höhe durch eine Grobabsteckung örtlich zu markieren. Ist die Baugrube ausgehoben, folgt die Feinabsteckung durch die Mitarbeiter des Vermessungsbüros. Dabei werden die Außenmaße des Bauwerks nach Lage und Höhe durch den Vermessungsingenieur in die Örtlichkeit auf Schnurgerüst bzw. Pfähle (mit Nagel) übertragen.

Hierdurch wird die Baufirma in die Lage versetzt, das Bauvorhaben entsprechend den Vorgaben der Baugenehmigung zu errichten. Sobald die Kellersohle oder Bodenplatte fertiggestellt ist, veranlasst der Bauherr die Kontrollmessung. Der Öffentlich betellte Vermessungsingenieur überprüft, ob das Bauwerk den Vorgaben der Baugenehmigung in Lage und Höhe entspricht und stellt eine Bescheinigung darüber aus.

Sprechen Sie uns an

Die Baufertigstellung

Rechtzeitig vor Baufertigstellung zeigt der Bauherr der Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Bauwerks an. Die Bauaufsichtsbehörde führt daraufhin die Schlussabnahme durch. Mit Baufertigstellung ist der Bauherr außerdem verpflichtet, sein Gebäude durch das Vermessungsbüro zur Fortführung des amtlichen Katasternachweises einmessen zu lassen. Mit dieser Gebäudeeinmessung wird das Bauwerk in der Liegenschaftskarte dokumentiert.

Sollten Sie anschließend der Meinung sein, dass unser Service von der ersten Beratung über die erste Vermessung, die zeitnahe Lieferung des amtlichen Lageplanes und der fehlerfreien Absteckung bis zu der problemlosen Abstimmung mit den Baubetrieben und Behörden vom Land Brandenburg Ihr gesetztes Vertrauen voll erfüllt, so würden wir uns freuen, wenn Sie das Vermessungsbüro Dipl.-Ing. ÖbVI Eberhard Schmidtweiterempfehlen.

Sprechen Sie uns an

Öffnungszeiten

Mo - Do
-
Freitag
-
Sa - So
Geschlossen

Kontaktieren Sie uns

Contact Us

Sie wünschen sich eine Beratung rund um die Phasen des Baus? Wir sind Ihr Ansprechpartner!

Zum Kontaktformular
Share by: